Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

I. ALLGEMEINES

  • Unsere Angebote sind freibleibend. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

II. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

  • Erfüllungsort für die Lieferungen ist Ludwigshafen. Gerichtsstand ist ebenfalls Ludwigshafen. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Ludwigshafen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

III. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  • Die Berechnung der Lieferungen erfolgt in Euro. Die von uns genannten Preise verstehen sich ab Werk für die Standardgrößen XS-XL, 42-54, 25-27, 90-106 zzgl. MwSt.. Verpackungs- und Versandkosten werden nach Aufwand berechnet.
  • Bei Verzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz durch unsere Bank oder der Besteller eine geringere Belastung nachweist.
  • Alle unseren Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingekommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Besteller gegen sonstige vertragliche Vereinbarung verstößt oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Ferner sind wir in einem solche Falle berechtigt, noch auszustehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von abgeschlossenen Lieferverträgen zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen, deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Bestellers verlangen und eine Einziehungsermächtigung zu widerrufen.

IV. LIEFERUNGEN UND LIEFERFRISTEN

  • Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich –unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers- um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen abgeschlossenen Vertrag im Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.
  • Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware Ihm bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht als versandbereit gemeldet wurde.
  • Schadensersatzansprüche aus Nichteinhaltung der Lieferfristen oder Lieferterminen sind ausgeschlossen.Wir haften nicht für eingesandte Vorlagen sowie für unverschuldete Beschädigung oder Verlust von Konfektionszuschnitten, Konfektionsteilen u.ä.. Derartige Ansprüche können nur als Materialwert (Stoffe) geltend gemacht werden.
  • Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder uns sonst unmöglich machen, und zwar gleichgültig ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Besteller zurücktreten.

V. VERSENDUNG DER WAREN

  • Bei Versendung der Waren können wir die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen.
  • Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unsers Hauses/Werkes, geht jede Gefahr auf den Besteller über.
  • Zu Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Bestellers verpflichtet. Die Kosten trägt in diesem Fall der Besteller.
  • Die Porto- bzw. Transportkosten werden vom Käufer getragen.

VI. MÄNGELRÜGEN

  • Von uns als mangelhaft erkannte Ware nehmen wir zurück und liefern an Ihrer Stelle einwandfreie Ware. Stattdessen können wir auch den Minderwert ersetzen.
  • Sollte eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen, so haben Besteller, die nicht Vollkaufleute, nicht juristische Personen öffentlichen Rechts und auch nicht öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, nach ihrer Wahl das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrages.
  • Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind in diesem Fall vom Besteller vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Falle einer berechtigten Mängelrüge statt. Nach Vereinbarung können wir die Ware durch unseren Paketdienst wieder zurückholen lassen.
  • Zu reparierende Ware wird nur gereinigt angenommen.
  • Bei bedruckter oder bestickter Ware sind generell unsere Pflegehinweise zu beachten (einzusehen unter: http://www.ms-group.de/pflege.html). Andererseits können wir keine Mängelansprüche anerkennen. 
  • Gegenüber Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verjähren Mängelansprüche einen Monat nach schriftlicher Zurücksendung der Mängelrüge durch uns, spätestens jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von 6 Monaten. Gegenüber Bestellern, die nicht unter diesen Kreis von natürlichen und juristischen Personen fallen, gelten die gesetzlichen Fristen.

VII. RÜCKNAHME VON ARTIKELN

1. Ordnungsgemäß gelieferte und mangelfreie Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch MS Rescue und grundsätzlich frachtfrei zurückgenommen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Gefahr für Schäden bis zum Eingang bei uns.

2. Wird die Ware von uns zurückgenommen, berechnen wir dem Kunden 15 % des berechneten Warennettowertes als Bearbeitungskosten für die Wiedereinlagerung, mindestens jedoch 15,00 €. Der Kunde erhält eine Gutschrift in Höhe des berechneten Warenwertes abzüglich der Bearbeitungskosten. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis gestattet, dass Bearbeitungskosten für die Wiedereinlagerung nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind.

3. Folgende Artikel sind generell von der Rücknahme ausgeschlossen:

– Maßanfertigungen

– Sonderanfertigungen

– Veredelte Ware

– Kundenbezogene Anfertigungen

VIII. EIGENTUMSVORBEHALT

  • Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der von uns aufgrund der Bestellung zustehenden Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegen den Besteller im Zusammenhang mit der Ware, zum Beispiel aufgrund von Reparaturen oder Ersatzlieferungen sowie sonstigen Leistungen erwerben.Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderung, die uns aus den laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Besteller zustehen. Auf Verlangen des Bestellers sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Besteller sämtliche mit der bestellten Ware in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.Des weiteren verpflichten wir uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, wie Ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 25 % übersteigt.
  • Der Besteller verpflichtet sich die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, das die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgender Bestimmung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
  • Der Besteller tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird.
  • Der Besteller ist berechtigt die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichem Widerruf einzuziehen. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur in den nachstehend unter Ziff. genannten Fällen Gebrauch machen. Soweit unsere Forderungen fällig sind ist der Besteller verpflichtet, die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Zur Abtretung der Forderung ist der Besteller in keinem Fall berechtigt.
  • Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet –sofern wir seinen Abnehmer nicht selbst unterrichten-, dem Abnehmer die Abtretung an uns unverzüglich bekannt zu geben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und die Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden.
  • Der Besteller ist verpflichtet uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hält der Besteller einen Zahlungstermin nicht ein oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Besteller zu mindern, so sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers auf uns zu verlangen, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und/oder die Zahlung von vom Besteller eingezogenen Beträgen zu verlangen oder, falls die Ware bereits weiterveräußert wurde, aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu verlangen.
  • Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von §950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren z.Zt. der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten wieder als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Werden unsere Vorbehaltswaren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer Einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch die Verarbeitung und die Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
  • Wir sind berechtigt, Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände zu verlangen, wenn uns Umstände bekannt werden, die der Erfüllung unserer Forderung durch den Besteller als gefährdet erscheinen lassen.

IX. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

  • Der Besteller steht uns gegenüber dafür ein, dass sämtliche Skizzen, Entwürfe, Signets, Logos und sonstige Zeichen, die er uns zur Ausführung der Bestellung übergibt, nicht mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind. Der Besteller trägt daher allein das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Nutzung der von Ihm zur Ausführung der Bestellung überlassenen Zeichen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Ausführung der Bestellung unter Verwendung der vom Besteller hierzu überlassenen Zeichen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, und der speziellen Werberechtsgesetze verstößt. Der Besteller ist verpflichtet, uns insoweit jederzeit auf rechtliche Bedenken und Risiken schriftlich hinzuweisen.
  • Wir sind berechtigt, die im Auftrag des Bestellers erstellten Zeichen im Rahmen der üblichen Werbung für unsere Produkte unentgeltlich zu verwenden. Im dem hierfür erforderlichen Umfang überträgt der Besteller uns mit Erteilung des Auftrages alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der von uns im Rahmen der Bestellung erstellten Abzeichen und sonstigen Zeichen einschließlich aller denkbaren Rechtpositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen. Diese Übertragung zum vorgenannten Verwendungszweck ist zeitlich und örtlich unbeschränkt.
  • Hinsichtlich der von uns erstellten Entwürfe und Skizzen verbleiben alle urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung unter dem zustandegegekommenen Vertrag gewährten Leistungen einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen bei uns. Skizzen und Entwürfe werden von uns zu Selbstkosten berechnet.
  • Zeichnungen, Filme, Stickprogramme und Werkzeuge verbleiben Eigentum der Firma ms Rescue GmbH.
  • Der Versand von Artikeln mit Organisationslogos an Privatpersonen erfolgt generell nach Übersendung einer entsprechenden Legitimation bzw. Mitgliedsausweises.

X. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

  • Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern nur deutsches Recht anwendbar. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.